Anwählprogramme über 0190er / 0900er Mehrwertdiensterufnummern (Dialer)

Stand vomAnzahl der Dialer
02.09.2010 02:35:011794089

Anwählprogramme über 0190er / 0900er Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert worden sind.

Die Registrierung von Dialern bei der RegTP stellt kein Gütesiegel dar. Mit der Registrierung erhalten Sie als Verbraucher jedoch Informationen über die registrierten Dialer und wer sich dahinter verbirgt. Damit Sie sich effektiv informieren können, hat die Regulierungsbehörde eine Dialerdatenbank aufgebaut. Damit werden zeitnah Informationen zu allen registrierten Dialern veröffentlicht. Beachten Sie dabei, dass über eine Mehrwertdiensterufnummer ggf. mehrere Dialer betrieben werden können.Dies kann dazu führen, dass Ihnen bei Eingabe einer Rufnummer eine große Anzahl von Dialern angezeigt wird. Um die Suche in solchen Fällen zu verfeinern, können Sie zusätzlich zur Rufnummer noch die Versionsnummer des Dialers eingeben. Zusätzlich können Sie einen Dialer auch über die Eingabe des Hashwertes suchen. Diese Suche liefert Ihnen das eindeutigste Ergebnis, da jeder Hashwert einmalig ist.

Kostenpflichtige Dialer dürfen ab dem 14. Dezember 2003 nur noch über die Rufnummerngasse (0)900 9 betrieben werden. Alle kostenpflichtigen Dialer, die nach dem 13. Dezember 2003 über andere Rufnummerngassen als (0)900 9 betrieben werden, sind nicht registrierfähig und somit illegal. Bei nicht registrierten Dialern besteht nach Rechtsauffassung der RegTP keine Zahlungspflicht.

Wenn Sie sicher sind, dass Sie keine Dialer anwählen möchten, können Sie die Rufnummerngasse (0)900 9 bei Ihrem Netzbetreiber sperren lassen. Sollte sich dann trotzdem ein Dialer einwählen, so kann sich dieser grundsätzlich nur illegal aus einer anderen Rufnummerngasse eingewählt haben und es besteht kein Zahlungsanspruch.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 17.06.2005 dürfen nur noch Dialer, die den Anforderungen der Verfügung 54/2003 in Verbindung mit der Verfügung 4/2005 entsprechen verwendet werden.

Alle vor dem 17.03.2005 registrierten Dialer, die nicht den Anforderungen der Verfügung 54/2003 in Verbindung mit der Verfügung 4/2005 entsprechen, sind weiterhin in der Datenbank als registriert enthalten, dürfen jedoch nicht mehr verwendet werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere telefonische Beratung unter 0291/99 55 206.

Hinweis: Alle vor dem 14.12.2003 registrierten Dialer sind weiterhin in der Datenbank enthalten, dürfen jedoch, mit Ausnahme der bereits in der Gasse (0)9009 registrierten Dialer, nicht mehr eingesetzt werden. Nach Rechtsauffassung der RegTP besteht daher auch kein Zahlungsanspruch für Verbindungen, die nach dem 14.12.2003 außerhalb der Gasse (0)9009 hergestellt worden sind.

Zur Abfrage der Datenbank wählen Sie bitte einen der folgenden Suchwege aus:

                   
.